Auskunftsrecht (REACH) für schädliche Chemikalien

BioBella | 25. November 2010 09:23 Uhr

REACH steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien, und sorgt seit seinen Anfängen im Jahr 2007, bei den Industriebossen zumindest teilweise für eisige Schauer.

Auskunftsrecht nach REACH

Der Konsument hat ein Recht auf Auskunft! Endlich! Denn seit REACH seinen Gerechtigkeitsfeldzug in den Reihen der gefährlichen Chemiesubstanzen begonnen hat, sind alle Hersteller und Händler dazu verpflichtet, jedem Wissbegierigen auf Anfrage detailliert Auskunft über bestimmte Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt in ihren Produkten zu geben. Und das innerhalb von 45 Tagen. Tun sie das nicht, ist das ein Rechtsbruch und somit einklagbar!

Durch das europaweite Gesetzt zur Regulierung von Chemikalien ist es erstmals möglich, hinreichende Informationen über die am Häufigsten zum Einsatz kommenden Chemikalien, und ihre Auswirkung auf Mensch und Umwelt nicht nur zu sammeln, sondern in weiterer Folge auch auszuwerten.

Abgesehen davon dürfen jene Stoffe, die bereits als gefährlich gelistet wurden, nach einer Übergangsfrist nur mehr mittels Sondergenehmigung weitervermarktet werden.

Um welche Stoffe handelt es sich?

REACH setzt sich systematisch gegen den Einsatz von Substanzen ein, die:

  • Krebs verursachen
  • das Erbgut schädigen
  • die Fruchtbarkeit einschränken
  • Ungeborenen in irgendeiner Weise Schaden zufügen
  • vom Körper nicht abgebaut werden können, bzw. sich dort einlagern

Wer steht hinter dem Auskunftsrecht nach REACH?

Wegweisender Initiator des europaweit gültigen Gesetztes ist der BUND (Bund für Umwelt- & Naturschutz Deutschland), der sich schon lange gegen Schadstoffe im Verbraucherbereich stark macht.

Bei Fragen, Beschwerden oder auch Problemen mit unbeantworteten Auskunftsanfragen steht der BUND den Konsumenten mit Rat und Tat zur Seite. Wissbegierigen werden mit dem umfangreichen Reach-Kompass und einer Info-Broschüre Informationen zur Verfügung gestellt. Auch einen Musterbrief zum Ausfüllen und Abschicken finden Sie auf der BUND Website.

REACH Auskunftsrecht wird weiter ausgebaut

Obwohl REACH mit seinem Auskunftsrecht seit seinem Bestehen schon einige Steine ins Rollen gebracht hat, so ist die Ziellinie noch lange nicht erreicht.

Denn selbst wenn wir das durchgebrachte Auskunftsrecht nach REACH natürlich sehr willkommen heißen – die Anzahl der Stoffe, die sich auf der sogenannten Kandidatenliste befinden, ist noch(!) verschwindend gering… lediglich 38 der geschätzten 2.500 gefährlichen Substanzen werden zur Zeit gelistet. Aktuell können vom Verbraucher bereits schädliche Stoffe wie PAK, diverse Weichmacher (Phthalate) wie DEHP, DBP und BBP oder giftige Flammschutzmittel wie HBCD aufgespürt werden.

Welche Stoffe noch auf die Kandidatenliste und somit ersetzt gehören, finden sie auf der S.I.N.-Liste, wobei die vielsagende Bezeichnung als Abkürzung für „substitute it now“ also „jetzt ersetzen“ steht. Ebenso finden Sie auf der Trade Union Priority List (ETUC) als gefährlich eingestufte Chemikalien.

Nehmen wir unser Auskunftsrecht nach REACH in Anspruch

Ich appelliere an alle Konsumenten, ihr Auskunftsrecht zu nutzen. Verlangen Sie vom Handel, die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung zu stellen und ermutigen Sie ihn dadurch, sichere Produkte bei den Herstellern einzufordern. Langfristig kann so eine Veränderung bewirkt werden.

Wehren wir uns gegen die Chemie-Lobby. Menschen und ganze Organisationen haben für uns dieses Auskunftsrecht „durchgeboxt“. Jetzt liegt es an uns, dieses auch zu nutzen!

Je mehr Konsumenten Anfragen verschicken, auf Ihr Auskunftsrecht beharren… desto mehr Unternehmen werden umdenken. Wir müssen nur „lästig“ genug sein. Wenn es für das Unternehmen einmal einfacher ist, sich bei der Produktauswahl mehr Gedanken zur Gesundheit der Konsumenten zu machen, als all die Anfragen und Beschwerden zu schädlichen Inhaltsstoffen zu beantworten, dann werden sie es tun! Und das ist es was wir wollen!

Egal ob Puppe oder Plastikauto vom Spielwarenhändler, Kerzen aus dem Einrichtungshaus oder die neue Aufbewahrungsdose für den Zucker. Lassen wir uns belegen, ob schädlichen Chemikalien darin enthalten sind! Fertiger Musterbrief hier. TAKE ACTION!

Bildrechte: Vorschau- und Artikelbild Darylfx – dreamstime.com

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Ein Kommentar

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