Neues EU-Bio-Logo
Hat sich bestimmt schon herumgesprochen: Seit ein paar Tagen, genauer gesagt seit 1. Juli 2010 sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung biologischer Lebensmittel in Kraft getreten. Die Abbildung des neuen EU-Bio-Logos ist nun zwingend vorgeschrieben. Den Herstellern wurde jedoch ein Übergangszeitraum von zwei Jahren eingeräumt, um der neuen Verordnung nachzukommen.
Dies betrifft alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Staat hergestellt wurden. Die neue Kennzeichnungspflicht schreibt auch die Angabe des Kontrollstellencodes und die Herkunftsbezeichnung sprich den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe vor.
Zusätzlich zum neuen EU-Bio-Logo können auch weiterhin andere gültige Gütesiegel (regional, national, etc.) abgebildet sein.
Und so sieht das neue EU-Bio-Logo aus:
Vorteil für den Konsumenten
War es bisher durch die Anzahl der verschiedenen gängigen Gütesiegel nicht immer einfach „echt bio” herauszufinden, so soll die einheitliche Kennzeichnung dem Konsumenten nun erleichtern, Bioprodukte von konventionellen Lebensmitteln zu unterscheiden. Das Logo zeigt ein geschwungenes Blatt aus weißen Sternen auf grünem Grund und symbolisiert für Vereinigung von bio und EU.
Um das EU Bio-Logo tragen zu dürfen müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- die Produkte müssen zu mind. 95 % aus biologischem Anbau stammen
- sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten
- sie dürfen nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt sein
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach den Grundsätzen der Bioproduktion eingesetzt werden
- Tiere müssen artgerecht gehalten werden und das Ökofutter selbst hergestellt oder zumindest regional zugekauft werden
Kategorien: Essen & Trinken, Essen & Trinken
Tags: Backwaren, Eier, Ernährung, Feinkost, Fleisch, Gemüse, Getreideprodukte, Getränke, Hülsenfrüchte, Käse, Milch, Milchprodukte, Naturkost, Säfte
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das sogenannte neue bio logo sieht aus wie eine schlechte kopie unseres logos…
Pingback: Nachhaltig lesen: biokontakte.com | In the Loop schrieb am 13. Juni 2014 um 15:29
[…] Unternehmen die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien einhält. Allen voran ist hier natürlich das EU-Bio-Gütesiegel zu nennen, welches klaren gesetzlichen Regelungen und Kontrollen unterliegt und Produkte aus […]